Die Europäische Wildkatze (Felis silvestris silvestris) wird sowohl nach der FFH-Richtlinie (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) der Europäischen Union als auch nach der IUCN (International Union for Conservation of Nature) als gefährdete Art eingestuft, wobei sich die genauen Bewertungen nach den jeweiligen Kriterien unterscheiden.
FFH-Richtlinie
Die Europäische Wildkatze ist in Anhang IV der FFH-Richtlinie aufgeführt. Dies bedeutet, dass sie als streng zu schützende Art gilt, für die die EU-Mitgliedstaaten besondere Schutzmaßnahmen ergreifen müssen, um den Erhaltungszustand ihrer Populationen zu sichern. Arten, die in Anhang IV der FFH-Richtlinie genannt sind, dürfen weder gefangen, getötet noch in irgendeiner Weise beeinträchtigt werden, und ihre Lebensräume müssen geschützt werden. Einige Populationen der Wildkatze, vor allem in Westeuropa, fallen auch unter Anhang II, der die Einrichtung von Schutzgebieten (Natura 2000-Gebiete) zur Sicherung der Lebensräume der Art fordert.
IUCN Rote Liste
Auf globaler Ebene wird die Europäische Wildkatze von der IUCN Rote Liste als “nicht gefährdet” (Least Concern)eingestuft, da sie in einem weiten Verbreitungsgebiet vorkommt und in Teilen Europas (insbesondere in Zentral- und Osteuropa) als stabil gilt. Allerdings gibt es in vielen Regionen lokale Populationen, die stark gefährdet sind. Besonders in Westeuropa, einschließlich Schottland und Teilen Deutschlands, sind die Populationen stark fragmentiert und gefährdet. Diese Diskrepanz zwischen der globalen Einstufung und dem lokalen Bedrohungsstatus spiegelt die unterschiedlichen Erhaltungszustände in verschiedenen Regionen wider.